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Aktuelle Bekanntmachungen

07/2012

Eine Information des Landratsamts Landshut zur Entsorgung von Speicherheizgeräten

Seit Anfang diesen Jahres gelten Speicherheizgeräte als Elektrogeräte nach ElektroG. Durch diese Neu-Einordnung der Heizgeräte sind die entsorgungspflichtigen Körperschaften verpflichtet haushaltsübliche Speicherheizgeräte aus ihrem Entsorgungsgebiet für den Bürger kostenfrei anzunehmen.

 

Ab sofort können Speicherheizgeräte in der Reststoffdeponie Spitzlberg kostenfrei abgegeben werden. Bei der Anlieferung sollen sich die Anlieferer ausweisen können damit überprüft werden kann, ob die Heizgeräte aus dem Landkreis stammen. Wenn die Geräte durch eine Fachfirma gebracht werden, ist eine schriftliche Bestätigung des Abfallerzeugers erforderlich mit Name, Adresse, Anzahl der Geräte und Unterschrift, z. B. mit dem beiliegenden Formblatt (siehe unten 'Downloads').

 

Speicherheizgeräte enthalten gefährliche Bauteile. Deshalb ist beim Umgang mit den Geräten besondere Vorsicht geboten.

 

1. Asbesthaltige Geräte und Geräte, die nicht nachweislich asbestfrei sind:

Die Zerlegung der Geräte ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Bei Eigendemontage frei werdende Asbestfasern können die Wohnung dauerhaft kontaminieren und so die Gesundheit ständig gefährden. Ebenso stellt der direkte Hautkontakt mit Speichersteinen, die krebserzeugende Chrom(VI)-Verbindungen bzw. wasserlösliche Chromatverbindungen enthalten können, eine Gefahr für die Gesundheit dar.

 

Die Öfen müssen zuerst von einem Elektriker abgeklemmt und dann in der Wohnung staubdicht verpackt und im Ganzen zur Reststoffdeponie Spitzlberg transportiert werden. Ist das nicht möglich dürfen die Geräte nur von Spezialfirmen mit Sachkunde nach der TRGS 519 zerlegt werden.

In der Reststoffdeponie Spitzlberg sind die Öfen staubdicht verpackt anzuliefern.

 

2. Nachweislich asbestfreie Geräte:

Um nachzuweisen, dass ein Gerät asbestfrei ist, sind entsprechende Informationen des Herstellers erforderlich (z. B. Liste mit Typenbezeichnungen asbestfreier Geräte). Die Typenbezeichnung auf dem Typenschild muss mit einer Bezeichnung aus der Liste übereinstimmen.

Solche Geräte können auch zerlegt in der Reststoffdeponie angeliefert werden. Aufgrund der Gesundheitsgefahren sollen die Speichersteine nur mit Handschuhen berührt werden. Vor 06/2000 hergestellte künstliche Mineralfaser ist als krebserregend eingestuft. Diese KMF ist in Plastiksäcke staubdicht verpackt in der Reststoffdeponie anzuliefern. Weitere gefährliche Bauteile, die in Speicherheizgeräten enthalten sein können sind: quecksilberhaltige Schalter und PCB-haltige Kondensatoren. Damit diese giftigen Stoffe nicht in die Umwelt gelangen, sollen alle Bestandteile der Geräte in der Reststoffdeponie Spitzlberg angeliefert werden.

 

Um für die Bürger einen Anreiz zu schaffen, die Öfen nicht selbst zu zerlegen und unverpackt in Sitzlberg anzuliefern, zahlt das Landratsamt einen Zuschuss in Höhe von 50,00 € pro Ofen, wenn mit dem Transport und der Verpackung eine Spezialfirma beauftragt wurde. Die Rechnungen sind dem Landratsamt vorzulegen.

 

Folgende Firmen sind dem Landratsamt Landshut bekannt:

  • Firma Höflmeier, Altstadt 195, 84028 Landshut, Telefon 0871 274843
  • Firma Götz, Dienstleistungen, Hofer Straße 10, 93057 Regensburg. Telefon 0941 6404-0
  • Lindner Group, Bahnhofstraße 29, 94424 Arnstorf, Telefon 08723 20-3670.

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