Coronakrise: Soforthilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Bayerische Staatsregierung hat einen Rettungsschirm für die von der Corona-Krise betroffene Wirtschaft beschlossen. Der Bayerische Schutzschild umfasst u.a. einen Soforthilfe-Fonds für kleine und mittelständische Unternehmen. Regierung, Landkreis und Stadt bieten ihre Hilfe an.

Foto Coronaförderung

Foto: https://www.landkreis-landshut.de/Wirtschaft

Der Bayerische Schutzschild umfasst einen Soforthilfe-Fonds für kleine und mittelständische Unternehmen, einen Bayernfonds für Schlüsselunternehmen sowie eine Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für die LfA Förderbank Bayern. Die derzeit beste Übersicht finden Unternehmen unter https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/. Auch die entsprechenden Anlaufstellen sind hier genannt. Für Liquiditätshilfen beispielsweise steht die LfA Förderbank Bayern: Unter 089 2124-1000 sind die Förderexperten der LfA für allgemeine Anfragen und eine konkrete Beratung über die bestehenden Förderangebote zu erreichen. Unter http://www.lfa.de können sich Unternehmen über alle Finanzierungsangebote der LfA und die mögliche Inanspruchnahme der LfA-Bürgschaften informieren. Sie erreichen die Service-Hotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums für Fragen rund um das Coronavirus per E-Mail unter coronavirus-info@stmwi.bayern.de und telefonisch unter 089 2162-2101 (Mo.–Do.: 07:30 – 17:00 Uhr, Fr.: 07:30 – 16:00 Uhr).

 

Soforthilfe Corona

Für die Soforthilfe Corona sind die jeweiligen Bezirksregierungen zuständig. Sie richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern. Die Soforthilfe wird gestaffelt und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Die Staffelung: bis fünf Mitarbeiter 5.000 Euro, bis zehn Mitarbeiter 7.500 Euro, bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro, bis 250 Mitarbeiter 30.000 Euro. Das Antragsformular (mit Erläuterungen) steht auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ zum Download bereit. Die Regierung bittet, nicht persönlich vorbei zu kommen, folgendes Vorgehen wird angeboten: den online ausgefüllten Antrag ausdrucken und unterschreiben und entweder als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail an soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de zu senden oder per Post an die Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut, zu senden. Die Soforthilfe wird unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Zu beachten ist, dass ein massiver Liquiditätsengpass bei Antragstellung bereits vorliegen muss, also nicht mehr ausreichend Liquidität vorhanden ist, um laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Kontakt: Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Hotline: 0871-808-2022 oder per E-Mail: soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de

 

Regionale Ansprechpartner

Viele Unternehmen aus dem Landkreis Landshut sind durch die Corona-Pandemie schwer getroffen – wir möchten diese Unternehmen unterstützen. Grundsätzlich ist in Sachen Fördermittel die Wirtschaftsförderung am Landratsamt zuständig. Dort wurde eine Hotline eingerichtet: 0871 408-1830, erreichbar von Montag – Donnerstag, 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr oder wirtschaft@landkreis-landshut.de, Fax: 0871 408-161830. Bei individuellen Fragen können Sie sich auch an den Regionalmanager der Stadt Vilsbiburg wenden: Georg Straßer, Tel. 08741 305-444, strasser@vilsbiburg.de.