Hier finden Sie das aktuelle Konzept des Jugendzentrums Vilsbiburg

Bei diesem Punkt geht es etwas theoretisch zu. Es werden die theoretischen Grundlagen erklärt, nach denen wir im Jugendzentrum arbeiten (=Konzept). Im Anhang habe ich neben einer ausführlicheren Darstellung auch versucht, eher "jugendgemäß" eine einfachere Fassung des Konzeptes darzustellen.

 

Wie kam ich zu der Konzeptidee?

 

2017 habe ich eine Fortbildungsreihe zur  "Offenen Jugendarbeit" und "Gemeindejugendarbeit" in Gauting besucht. Da ging es um die Frage, wie ein Jugendzentrum funktioniert.

Aus den vielen Einflüssen, die die Arbeit im Jugendzentrum beeinflussen, habe ich drei Schwerpunkte herausgegriffen:

 

  • örtlichen  Gegebenheiten wie die "Lebenswelt" der Besucher,
  • einer favorisierten Handlungstheorie (hier: systemische Gedanken, Lerntheorie, Sozialisationstheorie)
  • und allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen, sowie ihrer örtlichen Umsetzung 

Dee "systemischen Theorie" ist der  Schwerpunkt für die theoretische Basis des Konzepts. Diese Theorie ist sehr umfassend und noch gar nicht richtig für ein Jugendzentrum formuliert. Mir gefällt daran besonders, dass man einen Menschen nicht nur als Person sieht, mit seinen Motivationen, Einstellungen usw., sondern auch die sozialen Umstände betrachtet, in denen sie leben. Ebenso gibt die systemische Theorie eine praktische Anleitung, wie man sich gegenseitig beeinflußt.

Dann gibt es natürlich einen Ort, ein Gebäude, die Möglichkeiten schaffen oder Traditionen, die entstanden sind, usw. Hier werden Handlungen und Aufträge (Bedarfe) schon mal vorformuliert. In Vilsbiburg gab es beispielsweise keinen öffentlichen Platz, wo man Fußballspielen kann. Also muss man sich irgendwie damit arrangieren, indem man sich beispielsweise einen eigenen Platz schafft. Und so ist es auch mit dem Jugendzentrum: Es ergeben sich Wünscher daraus, was es schon in der Stadt gibt, oder daraus, was im Jugendzentrum überhaupt möglich ist. Um beim Beispiel zu bleiben: Im Jugendzentrum haben Jugendliche einen eigenen Raum hergerichtet, um Fußball zu spielen. Oder sie spielen auf der Strasse vor dem Juz.

Schließlich gibt es gesetzliche Vorgaben. Der Gesetzgeber formuliert also in einem Gesetz (Sozialgesetzbuch), welche Ziele man verfolgen soll.

Deshalb achten wir in Vilsbiburg darauf, dass die drei gesetzlichen Vorgaben (§§11,13,14 SGB VIII) eingehalten werden:

  • Jugendarbeit
  • Prävention
  • Jugendsozialarbeit

Besonders wichtig ist aber: Das Jugendzentrum ist kein Selbstzweck. Es ist es das Jugendzentrum der Jugendlichen. Sie sprechen bei allem ein wichtiges Wort mit! Wir versuchen also "Partizipation "im Kleinen" zu verwirklichen.

 

Das Angebot  ist insgesamt dann sehr vielschichtig, und spricht bestenfalls die gesamte "Lebenswelt" der meisten Jugendlichen an. Es reicht beispielsweise

 

  • von Theatervorstellungen,
  • selbst geplanter Juz Disco,
  • Ausflügen
  • bis zur Einladung von Fachkräften, die mit den Jugendlichen auf Augenhöhe diskutieren.

Die aus der konkreten Beziehungsarbeit geplanten Veranstaltungen könne unter Termine oder unter dem Jahresbericht nachgelesen werden.