Diese Änderungen wurden aufgrund aktueller Anforderungen zur Einsparung von Steuermitteln vorgenommen sowie unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Förderpraxis. „Die Fördermittel sollen möglichst wirksam eingesetzt werden“, postulierte Klimaschutzmanager Georg Straßer im Stadtrat, „als eine echte Anreizfunktion zum Handeln für die Bürger“. Darum wurde auch der Zuschuss für die Altbausanierung vom bisherigen Standard 115 auf Standard 100 erhöht, um den Einspareffekt zu verbessern und da es aus der Erfahrung heraus gut möglich ist, unter Einsatz von Dämmstoffen höherer Stärke bzw. besseren Materials. Die Höhe der Förderung von 5.000 € bleibt identisch.
Förderung von Mehrfamilienhäusern bzw. Geschoßwohnungsbau:
Bisher wurde jede Etage, jede Doppelhaushälfte bzw. jede abgeschlossene Wohneinheit gefördert, auch wenn der Eigentümer derselbe war.
Dieses führte teils zu Auszahlungen von drei und mehr Zuschüssen je Standort. Das wird nun dahingehend begrenzt, dass nur dann noch mehrere Einheiten je Objekt gefördert werden, wenn es verschiedene Eigentümer sind, mit der Einschränkung der Begrenzung von maximal 2 Einheiten je Eigentümer an der gleichen Adresse. Weiter wurde folgende Änderunge eingeführt: Bisher war Bedingung, dass nur das zu fördernde Objekt im Stadtbereich Vilsbiburg liegen muss, nicht aber der Antragsteller und Bezieher der Förderung. Künftig soll zur Auflage gemacht werden, dass der Antragsteller auch hier wohnhaft sein muss.
Voraussetzung für jede Förderung bleibt die Vor-Ort-Beratung: Jeder Interessent kann sich an den Klimaschutzmanager wenden oder von sich aus einen Energieberater (siehe Auflistung im Merkblatt) anrufen, um einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren. Bis zu drei Stunden Beratung werden durch die Stadt Vilsbiburg übernommen. Die Änderungen gelten ab dem Stichtag 1.4.2026, für bis dahin gestellte Anträge gelten die bisherigen Förderrichtlinien.
c/o: Georg Straßer, Regionalmanagement Stadt Vilsbiburg, Tel. 08741 305-160, E-Mail: strasser@vilsbiburg.de















