Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 29.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes „Achldorf Mitte“ beschlossen. Der Bebauungs- mit Grünordnungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Geltungsbereich ist dem folgenden Auszug des Vorentwurfs zu entnehmen und umfasst eine Wiesenfläche nördlich der Grundstücke Köglecker Straße 9 & 11 und südlich der Grundstücke Wallbergstraße 10 & 10a und Thalhamer Straße 8 inklusive der Zufahrt über die Thalhamer Straße. Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,40 Hektar.
Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets zur Errichtung von Einzel-, Doppelhäusern und eines Reihenhauses.
Die Veröffentlichungsfrist läuft vom 08.10.2025 bis einschließlich 10.11.2025.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@vilsbiburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- mit Grünordnungsplan unberücksichtigt bleiben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext und den Unterlagen.














