Kommunalwahlen 2026
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Die Stadt Vilsbiburg weist darauf hin, dass eine erneute Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl nicht notwendig ist, sofern bereits einmal bei der Hauptwahl die Briefwahlunterlagen online beantragt und dabei nicht explizit die Stichwahl abgewählt wurde. Das gleiche gilt, wenn die Wahlbenachrichtigung per Post geschickt oder direkt im Rathaus eingeworfen und das Kreuz „erhalte Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Stichwahl“ gesetzt wurde. Die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl werden noch diese Woche an die Briefwähler verschickt. Die Stichwahl zur Wahl der Landrätin/des Landrats findet am Sonntag, den 22. März statt. |
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