Wann kann ich heiraten? – Termine in Vilsbiburg
Grundsätzlich sind Trauungen jederzeit zu den gängigen Öffnungszeiten möglich. Außerhalb dieser Öffnungszeiten werden Trauungen mit Preisaufschlag durchgeführt. Wenden Sie sich zur Terminabsprache einfach an die entsprechenden Ansprechpartner.
An folgenden Terminen sind im Jahr 2024/ 2025 in Vilsbiburg grundsätzlich Samstagstrauungen für Vilsbiburger, Gerzener und Bodenkirchner Bürger (jeweils um 9.30 Uhr, 10.30 Uhr und 11.30 Uhr) möglich:
22.06.2024 |
13.07.2024 |
24.08.2024 |
31.08.2024 |
07.09.2024 |
05.10.2024 |
25.01.2025 |
22.02.2025 |
29.03.2025 |
26.04.2025 |
24.05.2025 |
28.06.2025 |
26.07.2025 |
30.08.2025 |
27.09.2025 |
25.10.2025 |
29.11.2025 |
13.12.2025 |
Terminreservierungen sind max. 12 Monate vor der Trauung je nach Wunsch beim Standesamt anzufragen. Die offizielle Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor der Trauung möglich.
Wann kann ich heiraten? – Termine in Gerzen
Grundsätzlich sind Trauungen jederzeit zu den gängigen Öffnungszeiten möglich. Außerhalb dieser Öffnungszeiten werden Trauungen mit Preisaufschlag durchgeführt. Wenden Sie sich zur Terminabsprache einfach an die entsprechenden Ansprechpartner.
In Gerzen sind im Jahr 2024/2025 jeden Samstag jeweils um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr und 12:00 Uhr Trauungen möglich.
Terminreservierungen sind max. 12 Monate vor der Trauung beim Vorzimmer der jeweiligen Bürgermeister anzufragen. Die offizielle Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt Vilsbiburg ist frühestens 6 Monate vor der Trauung möglich.
Wann kann ich heiraten? – Termine in Bodenkirchen
Grundsätzlich sind Trauungen jederzeit zu den gängigen Öffnungszeiten möglich. Außerhalb dieser Öffnungszeiten werden Trauungen mit Preisaufschlag durchgeführt. Wenden Sie sich zur Terminabsprache einfach an die entsprechenden Ansprechpartner.
An folgenden Terminen sind im Jahr 2024/ 2025 in Bodenkirchen Trauungen (max. 3 Termine pro Samstag) möglich:
29.06.2024 |
27.07.2024 |
31.08.2024 |
28.09.2024 |
26.10.2024 |
30.11.2024 |
28.12.2024 |
18.01.2025 |
15.02.2025 |
29.03.2025 |
26.04.2025 |
24.05.2025 |
28.06.2025 |
26.07.2025 |
30.08.2025 |
(20.09.2025) |
(27.09.2025) |
25.10.2025 |
15.11.2025 |
20.12.2025 |
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Datum in Klammern steht noch nicht fest (Je nach Termin für die Bundestagswahl 2025)
Terminreservierungen sind max. 12 Monate vor der Trauung beim Vorzimmer der jeweiligen Bürgermeister anzufragen. Die offizielle Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt Vilsbiburg ist frühestens 6 Monate vor der Trauung möglich.
Bei wem kann ich heiraten, wenn ich in Vilsbiburg heiraten möchte?
Trauungen werden von allen Vilsbiburger Standesbeamten durchgeführt. Anfragen sind an die Standesbeamten zu richten.
Außerdem gibt es die Möglichkeit sich von den Bürgermeistern trauen zu lassen.
Anfragen werden vom Vorzimmer der Ersten Bürgermeisterin (08741 305 101) angenommen.
Sebastian Haider |
Sibylle Entwistle |
Rudolf Lehner |
3. Bürgermeister |
1. Bürgermeisterin |
2. Bürgermeister |
Bei wem kann ich heiraten, wenn ich in Gerzen heiraten möchte?
Trauungen in der VG Gerzen werden grundsätzlich von den Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft durchgeführt.
Anfragen werden von den Ansprechpartner des Standesamtes Vilsbiburg angenommen.
Jens Herrnreiter |
Johann Luger |
Lorenz Fuchs |
Konrad Hartshauser |
1. Bürgermeister |
1. Bürgermeister |
1. Bürgermeister |
1. Bürgermeister |
Gemeinde Aham |
Gemeinde Gerzen |
Gemeinde Schalkham |
Gemeinde Kröning |
Bei wem kann ich heiraten, wenn ich in Bodenkirchen heiraten möchte?
Trauungen in der Gemeinde Bodenkirchen werden grundsätzlich von den Bürgermeistern der Gemeinde durchgeführt.
Anfragen werden vom Vorzimmer der Gemeinde Bodenkirchen angenommen.
Maier Monika |
Fußeder Erwin |
Eglsoer Georg |
1. Bürgermeisterin |
2. Bürgermeister |
3. Bürgermeister |
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich heiraten möchte?
Benötigte Unterlagen
Wenn beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
- Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
- Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Vilsbiburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, kann das Dokument vor Ort im Einwohnermeldeamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt werden. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
- Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich folgendes:
- Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei Vorehen ist dies neben dem Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten auch eine neue beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine neu ausgestellte Eheurkunde der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird Scheidung beziehungsweise Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
- Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil beziehungsweise die Sterbeurkunde des/ der früheren Lebenspartners/ Lebenspartnerin oder eine neue beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk.
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe/ Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Ehen sowie früherer eingetragenen Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile sowie Aufhebungsurteile.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe/ Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben oder eine Ihrer Vorehen/ Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurde,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
- sollten Sie sich zur Erstberatung mit uns in Verbindung setzen. Wir bitten Sie, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Eventuell notwendige persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.
Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.
Wenn Sie bereits eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben und diese in eine Ehe umwandeln wollen (nur möglich, wenn Ihre begründete Lebenspartnerschaft noch besteht und weder durch rechtskräftiges Aufhebungsurteil noch durch den Tod eines der Lebenspartner beziehungsweise eine der Lebenspartnerinnen aufgelöst ist):
- Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich bei dem Standesamt bei dem die Lebenspartnerschaft begründet oder nach Begründung durch einen Notar registriert wurde.
- Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
- Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Vilsbiburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, kann das Dokument vor Ort beim Einwohnermeldeamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt werden.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
An welchen Orten kann ich heiraten?
Folgende Trauorte stehen Ihnen zur Auswahl:
Trauzimmer des Rathauses Vilsbiburg
Stadtplatz 26
84137 Vilsbiburg
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Städtischer Veranstaltungssaal Vilsbiburg*
Stadtplatz 30
84137 Vilsbiburg
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Trausaal des Rathauses Gerzen
Rathausplatz 1
84175 Gerzen
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Bürgerstadl Bonbruck (Mehrzweckraum)
Lanquarter Straße 1a
84155 Bodenkirchen
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Bürgerstadl Bonbruck (Saal)
Lanquarter Straße 1a
84155 Bodenkirchen
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Die entsprechenden Gebühren der jeweiligen Trauorte finden Sie im nächsten Fenster.
* Im städtischen Veranstaltungssaal ist es möglich gegen Aufpreis das Klavier mitzunutzen.
Wie viel kostet die Trauung?
Grundsätzlich fallen für die Anmeldung der Eheschließung folgende Kosten an:
Prüfung Ehevorraussetzung Deutsches Recht |
Prüfung Ehevorraussetzung mit einer Auslandsbeteiligung |
Prüfung Ehevorraussetzung mit zwei Auslandsbeteiligungen |
Eheurkunde (Stück) |
Eheschließung nach Ermächtigung (Für Trauungen außerhalb des Wohnsitzes) |
55,00€ |
85,00€ |
115,00€ |
12,00€ |
40,00€ |
Für die Trauorte fallen abhängig von Trauort und Trauzeit zusätzlich folgende Kosten an:
Trauort |
Adresse
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Kosten innerhalb der Öfffnungszeiten |
Kosten außerhalb der Öffnungszeiten |
Trauzimmer Rathaus Vilsbiburg |
Stadtplatz 26, 84137 Vilsbiburg |
0,00€ |
100,00€ |
Trausaal Rathaus Gerzen |
Rathausplatz 1, 84175 Gerzen |
0,00€ |
100,00€ |
Städt. Veranstaltungssaal Vilsbiburg |
Stadtplatz 30, 84137 Vilsbiburg |
150,00€ |
250,00€ |
Bürgerstadl Bonbruck Mehrzweckraum |
Lanquarter Straße 1a, 84155 Bodenkirchen |
0,00€ |
100,00€ |
Bürgerstadl Bonbruck Saal |
Lanquarter Straße 1a, 84155 Bodenkirchen |
150,00€ |
250,00€ |
Formulare und Onlinedienste zur Anmeldung der Eheschließung
Laden Sie sich hier das Formular zur Anmeldung der Eheschließung herunter und übersenden Sie dieses an einen der angegeben Ansprechpartner:
Formular zur Anmeldung einer Eheschließung
oder nutzen Sie unseren Onlinedienst zur Voranmeldung der Eheschließung:
Onlinedienst zur Anmeldung einer Eheschließung
HINWEIS: Online-Anträge über die Internetseiten von Drittanbietern werden vom Standesamt Vilsbiburg nicht bearbeitet. Diese Seiten stehen nicht in Verbindung mit dem Standesamt Vilsbiburg und Ihren persönlichen Daten. Evtl. fallen hier auch zusätzliche Kosten für die Beantragung an. Nutzen Sie deshalb ausschließlich den oben angebotenen Dienst!