Die Stadt Vilsbiburg weist darauf hin, dass eine erneute Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl nicht notwendig ist, sofern bereits einmal bei der Hauptwahl die Briefwahlunterlagen online beantragt und dabei nicht explizit die Stichwahl abgewählt wurde.
Das gleiche gilt, wenn die Wahlbenachrichtigung per Post geschickt oder direkt im Rathaus eingeworfen und das Kreuz „erhalte Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Stichwahl“ gesetzt wurde.
Die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl werden noch diese Woche an die Briefwähler verschickt.
Die Stichwahl zur Wahl der Landrätin/des Landrats findet am Sonntag, den 22. März statt.
Die Wahlleiterin des Landkreis Landshuts weist auf Folgendes hin:
Am Sonntag, 22. März 2026 werden die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Landshut erneut an die Wahlurnen gebeten, um in der Stichwahl über den künftigen Landrat bzw. die künftige Landrätin zu entscheiden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung ist weiter gültig, es wird kein weiteres Dokument in diesem Zusammenhang zugestellt. Wer aber die Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann am Sonntag dennoch ins Wahllokal kommen, da hier das Wählerverzeichnis gilt. In diesem Fall ist aber der Personalausweis dringend erforderlich.
Wer per QR-Code die Briefwahl beantragt hatte, hatte auch die Möglichkeit, sich auch im Falle einer Stichwahl die Unterlagen direkt zuschicken zu lassen. Wer dies nicht ausgewählt hat, kann dies noch mit der Wahlbenachrichtigung nachholen, wobei hier Eile geboten ist. Sollte dies zeitlich nicht mehr möglich sein: Einfach am Sonntag ins Wahllokal gehen und dort die Stimme direkt abgeben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das örtliche Rathaus. Nähere Informationen zu den Stichwahlen sind der Homepage des Landkreises Landshut unter: www.landkreis-landshut.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/informationen-zur-stichwahl/ zu entnehmen.
Die Wahlleiterin der Stadt Vilsbiburg bitte darum sich bei Fragen zur Briefwahlbeantragung an unser Einwohnermeldeamt unter den Tel-Nr. 08741 – 305 440 oder 08741 – 305 441 oder per E-Mail an ewo@vilsbiburg.de zu wenden. Gerne können Sie zur Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 20.03.2026 – 15:00 Uhr persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Vilsbiburg, Stadtplatz 26, Erdgeschoss, 84137 Vilsbiburg vorsprechen.












