Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.
Es werden folgende Änderungen durchgeführt:
- Personalausweis: Die Adresse wird auf dem Chip geändert. Damit die Adresse auch auf der Karte sichtbar ist, wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.
- Reisepass: Der neue Wohnort wird direkt und sichtbar auf dem Reisepass geändert. Es wird ein Wohnortaufkleber angebracht.
- eID-Karte: Die Anschrift auf dem Chip wird geändert.