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Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes

Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.

Beschreibung

Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.

Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.

Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.

Es werden folgende Änderungen durchgeführt:

  • Personalausweis: Die Adresse wird auf dem Chip geändert. Damit die Adresse auch auf der Karte sichtbar ist, wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.
  • Reisepass: Der neue Wohnort wird direkt und sichtbar auf dem Reisepass geändert. Es wird ein Wohnortaufkleber angebracht.
  • eID-Karte: Die Anschrift auf dem Chip wird geändert.

Voraussetzungen

Die Adresse auf Ihrem Ausweisdokument ist nicht mehr zutreffend.

Persönliche Vorsprache

  • Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet (weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Wohnsitz; Anmeldung"). 
  • Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.

Elektronische Änderung

  • Sie können die Änderungen nur dann über den Online-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung" veranlassen, wenn die für Sie zuständige Behörde an diesen Online-Dienst angeschlossen ist.

Fristen

Die Änderung sollte schnellst möglich beantragt werden.

Kosten

keine

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 01.09.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Benjamin Bothur 08741 305-440 E.05 
Saranya Söll 08741 305-441 E.03 
Rosemarie Zehentbauer 08741 305-442 E.04 


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